Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Allgemeine Information

Der Nachtwächterrundgang ist keine Ortsführung sondern ein Rundgang von ca. 70 - 90 Minuten im Ortsteil Partenkirchen. Inspiriert von der historischen Ortsgeschichte zwischen 1839 und 1893 in Form eines Rollenspiels mit "Anna die Nachtwächterin zu Partenkirchen".

  • die Bezahlung erfolgt beim Nachtwächter. Auf Wunsch kann, nach Beendigung des Rundgangs,  eine Quittung ausgestellt werden.
  • öffentliche Führungen max. 25 Personen
  • Gruppen nach vorheriger telefonischer Anmeldung, ab 10 Personen ermäßigt.
  • Stornierungen sind kostenlos
  • Absagen sind bis zum Beginn des Rundganges OHNE Ersatzleistungen des Kunden oder einer gleichwertigen Ersatzperson des Nachtwächters möglich.
  • bei Gruppenbuchungen wird über die angegebene Kontakt/Telefonnummer oder Kontaktdaten der Ausfall angezeigt. Wenn möglich melden auch Sie,  ebenfalls den  Ausfall, unter der angegebenen Telefonnummer.  
  • muss der Rundgang nach 30 Minuten witterungsbedingt oder durch höhere Gewalt abgebrochen werden, gilt er als gegangen und ist voll kostenpflichtig. Auf Wunsch kann ein Ersatztermin angeboten werden. 
  • bei Unfall, Krankheit, höherer Gewalt, fällt die Tour ersatzlos aus.
  • der Rundgang kann bei  Störungen, wie Trunkenheit, Pöbeleien, politische Agitation abgebrochen werden. 
  • Kinder Nachtwächterrundgang wird für Kinder im Grundschulalter, nach  schriftlicher Anfrage und ergangenem Angebot, zum gefundenen Wunschtermin angeboten.  Die Aufsichtspflicht liegt allein bei der/den  Begleitperson/en.
  • Fotografieren ist erlaubt, komplette Videomitschnitte oder Tonaufnahmen des Inhaltes sind nicht erlaubt.
  • die Teilnahme am Rundgang erfolgt auf eigenes Risiko.
  • Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.

Bitte, denken Sie an entsprechende Kleidung und Schuhwerk. Es kann auch im Sommer, nach Sonnenuntergang, kühl werden. Für einen Nachtwächter Rundgang im Winter, festes Schuhwerk und warme Bekleidung.